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Seminar: Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern
Ob Grippewelle oder Fachkräftemangel – personelle Engpässe lassen sich häufig auch durch den Einsatz von Fremdpersonal kompensieren. Doch auch beim Einsatz von Leiharbeitnehmenden sind einige rechtliche Hürden zu meistern, Fallstricke zu umgehen und Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Rahmenbedingungen hierfür setzt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Hier finden Sie z. B. das Verbot der „Vorratserlaubnis“, die Höchstüberlassungsdauer, Equal-Treatment- und Equal-Payment-Regelungen sowie sämtliche Dokumentationspflichten. Verstöße gegen die Vorschriften können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen und hohen Bußgeldern führen.
Auf Grundlage des reformierten AÜG und der aktuellen Rechtsprechung lernen Sie im Seminar die Grundzüge der Arbeitnehmerüberlassung kennen. Sie können Leiharbeit von Arbeits-, Dienst- und Werkverträgen abgrenzen und unterscheiden die Rechtsbeziehungen und Haftungsverhältnisse zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmenden, wobei auf die besonderen Problemstellungen im öffentlichen Dienst eingegangen wird. Abschließend werden betriebs- und personalverfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Leiharbeit behandelt.
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