Von staatlichen Akteuren wird ein hohes Maß an Integrität erwartet. Interessenkonflikte können diese Integrität beeinträchtigten. Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn neben dem dienstlichen Interesse gegenläufige Eigen- oder für Betroffene relevante Drittinteressen bestehen, welche aufgrund der Dauer bzw. Intensität des Interessengegensatzes eine Gefährdung oder Beeinträchtigung des dienstlichen Interesses befürchten lassen.