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Seminar: „Nur noch ein Arbeitsvorgang?“ – Neue Perspektiven bei der Bildung von Arbeitsvorgängen
Mit einer Reihe von Entscheidungen (z. B. BAG 09.09.2020 - 4 AZR 195/20) hat das BAG die Vorgaben zur Bildung von Arbeitsvorgängen bei der Stellenbewertung neu ausgerichtet.
Sie wird sich künftig stärker an der tatsächlichen Arbeitsorganisation orientieren müssen, als an der Bewertung von Tätigkeiten und Arbeitsschritten. Damit dürften viele Stellen neu zu beschreiben und zu bewerten sein.
Das Seminar verdeutlicht die Auswirkungen dieser neuen Rechtsprechung auf die Dienststellenorganisation, Stellenbeschreibungen und Eingruppierung.
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