Der TVöD-S als arbeitsrechtliche Grundlage im Sparkassenbereich
Personaler und auch Führungskräfte bei Sparkassen benötigen umfassende Kenntnisse im Arbeitsrecht.
Eine wesentliche arbeitsrechtliche Grundlage stellt der TVöD-S dar, der einige spezifische Regelungen beinhaltet, welche ausschließlich im Sparkassenbereich Anwendung finden, vor allem die Sparkassensonderzahlung (SSZ) oder die Urlaubsregelungen.
Auch Mitglieder der Personalvertretungen sollten ein gewisses Maß an arbeitsrechtlichen Kenntnissen mitbringen.
Dieses Seminar verknüpft die grundlegenden arbeitsrechtlichen mit den besonderen Regelungen des öffentlichen Tarifrechts – vom Bewerbungsverfahren bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Anbahnung und Abschluss von Arbeitsverhältnissen
Abschluss befristeter Arbeitsverträge
Allgemeine Arbeitsbedingungen, Nebenabrede, Rückzahlungsklausel
Direktionsrecht des Arbeitgebers
Anspruch auf Teilzeit
Probleme des Arbeitszeitrechts
Urlaubsrecht und sonstige Freistellungen
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Sonstige arbeitsrechtliche Regelungen
Entgeltstrukturen
Stufenaufstieg
Sparkassensonderzahlung