Recht

Der TVöD-S als arbeitsrechtliche Grundlage im Sparkassenbereich

Personaler und auch Führungskräfte bei Sparkassen benötigen umfassende Kenntnisse im Arbeitsrecht.

Eine wesentliche arbeitsrechtliche Grundlage stellt der TVöD-S dar, der einige spezifische Regelungen beinhaltet, welche ausschließlich im Sparkassenbereich Anwendung finden, vor allem die Sparkassensonderzahlung (SSZ) oder die Urlaubsregelungen.

Auch Mitglieder der Personalvertretungen sollten ein gewisses Maß an arbeitsrechtlichen Kenntnissen mitbringen.

Dieses Seminar verknüpft die grundlegenden arbeitsrechtlichen mit den besonderen Regelungen des öffentlichen Tarifrechts – vom Bewerbungsverfahren bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

 

Anbahnung und Abschluss von Arbeitsverhältnissen

 

Abschluss befristeter Arbeitsverträge

 

Allgemeine Arbeitsbedingungen, Nebenabrede, Rückzahlungsklausel

 

Direktionsrecht des Arbeitgebers

 

Anspruch auf Teilzeit

 

Probleme des Arbeitszeitrechts

 

Urlaubsrecht und sonstige Freistellungen

 

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

 

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

 

Sonstige arbeitsrechtliche Regelungen

 

Entgeltstrukturen

 

Stufenaufstieg

 

Sparkassensonderzahlung

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