Recht

Arbeiten neben der Arbeit – Nebentätigkeiten im öffentlichen und kirchlichen Dienst bei Tarifbeschäftigten

Die Bearbeitung von Nebentätigkeitsanzeigen von Arbeitnehmenden und Beamtinnen und Beamten ist eine wesentliche Aufgabe der Personalverwaltungen im öffentlichen Dienst.

Auch wenn Tarifbeschäftigte lediglich eine Anzeigepflicht entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen haben, so müssen Nebentätigkeiten hinsichtlich ihres Inhalts sowie ihres zeitlichen Aufwands und der Lage durch den Arbeitgeber geprüft und gegebenenfalls mit Auflagen versehen oder sogar untersagt werden.

Für die Beamtinnen Beamten der öffentlichen Verwaltungen sind noch deutlich weitreichendere Regelungen durch den Dienstherrn im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu berücksichtigen.

Das Seminar vermittelt einen umfassenden Überblick über die tarif- und beamtenrechtlichen Regelungen und Nebenbestimmungen und zeigt die notwendigen Prüfungs- und Genehmigungsschritte der Personalverwaltungen auf.

Schwerpunkt des Seminars sind auch die Grenzen der genehmigungsfähigen Tätigkeiten anhand praktischer Beispiele aus der Rechtsprechung.

Einschränkungen bei der Nebentätigkeit

 

Anzeigepflicht

 

Untersagungs- und Einschränkungsgründe, Auflagen

 

Arbeitsrechtliche Aspekte

 

Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Arbeitgebers

 

Nebentätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit

 

Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verstoß

 

Urlaubsregelungen

 

Beamtenrechtliche Probleme

 

Beteiligung der Arbeitnehmervertretung

 

Nebentätigkeitsverordnungen

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