Arbeiten neben der Arbeit – Nebentätigkeiten im öffentlichen und kirchlichen Dienst bei Tarifbeschäftigten
Die Bearbeitung von Nebentätigkeitsanzeigen von Arbeitnehmenden und Beamtinnen und Beamten ist eine wesentliche Aufgabe der Personalverwaltungen im öffentlichen Dienst.
Auch wenn Tarifbeschäftigte lediglich eine Anzeigepflicht entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen haben, so müssen Nebentätigkeiten hinsichtlich ihres Inhalts sowie ihres zeitlichen Aufwands und der Lage durch den Arbeitgeber geprüft und gegebenenfalls mit Auflagen versehen oder sogar untersagt werden.
Für die Beamtinnen Beamten der öffentlichen Verwaltungen sind noch deutlich weitreichendere Regelungen durch den Dienstherrn im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu berücksichtigen.
Das Seminar vermittelt einen umfassenden Überblick über die tarif- und beamtenrechtlichen Regelungen und Nebenbestimmungen und zeigt die notwendigen Prüfungs- und Genehmigungsschritte der Personalverwaltungen auf.
Schwerpunkt des Seminars sind auch die Grenzen der genehmigungsfähigen Tätigkeiten anhand praktischer Beispiele aus der Rechtsprechung.
Einschränkungen bei der Nebentätigkeit
Anzeigepflicht
Untersagungs- und Einschränkungsgründe, Auflagen
Arbeitsrechtliche Aspekte
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Arbeitgebers
Nebentätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verstoß
Urlaubsregelungen
Beamtenrechtliche Probleme
Beteiligung der Arbeitnehmervertretung
Nebentätigkeitsverordnungen