Recht

Die Rechte der Mitarbeitervertretung

Im kirchlichen Arbeitsrecht sind gemeinsame Lösungen zu finden, da der Gedanke der Dienstgemeinschaft und nicht der Konfrontation prägend ist.

Gleichwohl ist ein Konflikt zwischen MAV und Dienstgeber nicht immer zu vermeiden – umso wichtiger ist es, die Rechte und Pflichten der MAV zu kennen. Nicht zuletzt mit Blick auf die Kostentragung durch den Dienstgeber sollten beide Seiten wissen, wann sich ein Streit (nicht) lohnt.

Anwendungsbereich

  • Arbeitnehmer*innen

  • Dienststelle / Dienststellenleitung

  • Die kirchlichen Gerichte

Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitberatung

  • Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit

  • Verfahren der Mitberatung sowie der Mitbestimmung / Zustimmung

  • Initiativrecht der Mitarbeitervertretung

  • Dienstvereinbarungen

Beteiligungsrechte

  • Alleinige Rechte der Dienststelle

  • Informationsrechte der Mitarbeitervertretung

  • Antrags- und Überwachungsrechte

  • Mitberatung

  • Eingeschränkte Mitbestimmung

  • Mitbestimmung / Zustimmung

Rechte der MAV

  • Kostentragung, Freistellung, Schulung

  • Rechtsstellung der MAV-Mitglieder

Personelle Einzelmaßnahmen

  • z. B. Einstellung, Eingruppierung, Umsetzung, Abordnung, Versetzung

Organisatorische und soziale Angelegenheiten

  • z. B. Arbeitszeit, Ordnung in der Dienststelle, Gestaltung der Arbeitsplätze, technische Einrichtung mit Überwachungsmöglichkeiten

Beteiligung bei Kündigungen

 

Beteiligung bei sonstigen Maßnahmen

 

Verfahren vor dem kirchlichen Arbeitsgericht

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