Die Rechte der Mitarbeitervertretung
Im kirchlichen Arbeitsrecht sind gemeinsame Lösungen zu finden, da der Gedanke der Dienstgemeinschaft und nicht der Konfrontation prägend ist.
Gleichwohl ist ein Konflikt zwischen MAV und Dienstgeber nicht immer zu vermeiden – umso wichtiger ist es, die Rechte und Pflichten der MAV zu kennen. Nicht zuletzt mit Blick auf die Kostentragung durch den Dienstgeber sollten beide Seiten wissen, wann sich ein Streit (nicht) lohnt.
Anwendungsbereich
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Arbeitnehmer*innen
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Dienststelle / Dienststellenleitung
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Die kirchlichen Gerichte
Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitberatung
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Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
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Verfahren der Mitberatung sowie der Mitbestimmung / Zustimmung
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Initiativrecht der Mitarbeitervertretung
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Dienstvereinbarungen
Beteiligungsrechte
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Alleinige Rechte der Dienststelle
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Informationsrechte der Mitarbeitervertretung
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Antrags- und Überwachungsrechte
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Mitberatung
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Eingeschränkte Mitbestimmung
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Mitbestimmung / Zustimmung
Rechte der MAV
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Kostentragung, Freistellung, Schulung
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Rechtsstellung der MAV-Mitglieder
Personelle Einzelmaßnahmen
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z. B. Einstellung, Eingruppierung, Umsetzung, Abordnung, Versetzung
Organisatorische und soziale Angelegenheiten
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z. B. Arbeitszeit, Ordnung in der Dienststelle, Gestaltung der Arbeitsplätze, technische Einrichtung mit Überwachungsmöglichkeiten
Beteiligung bei Kündigungen
Beteiligung bei sonstigen Maßnahmen
Verfahren vor dem kirchlichen Arbeitsgericht