Recht

Der Tarifvertrag der AOK oder IKK als arbeitsrechtliche Grundlage

Die Tarifverträge von AOK und IKK stellen die arbeitsrechtliche Grundlage in den entsprechenden Bereichen dar und regeln zudem die Besonderheiten, die stark angelehnt an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sind.

Es gibt allerdings spezifische Regelungen, die abweichen.

Das Seminar legt die spezifischen Regelungen der Tarifverträge von AOK und IKK dar und behandelt die gesamten arbeitsrechtlichen Grundlagen vom Bewerbungsverfahren bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Die aktuelle Rechtsprechung spielt natürlich eine zentrale Rolle.

Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses

 

Stellenausschreibung und Auswahl

 

Besonderheiten bei der Bewerbung von schwerbehinderten Menschen

 

Abschluss des Arbeitsvertrages

 

Probezeit

 

Nebenabreden

 

Teilzeitanspruch

 

Befristete Arbeitsverträge

 

Die Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgebern

 

Das Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers

 

Ärztliche Untersuchungen

 

Nebentätigkeiten

 

Probleme des Arbeitszeitrechts

 

Sonderformen der Arbeit

 

Das Arbeitszeitgesetz und Arbeitszeitkonten

 

Urlaub und Arbeitsbefreiung

 

Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss

 

Grundlagen der Entgeltzahlung

 

Rechte und Pflichten im Krankheitsfall

 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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