Die Schwerbehinderung im Arbeitsrecht von der Bewerbung bis zur Kündigung (SGB IX)
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Was muss ich im Bewerbungsverfahren beachten?
Welche besonderen Rechte haben schwerbehinderte Beschäftigte?
Wann muss ich die Schwerbehindertenvertretung einschalten?
Welche Rechte hat diese?
Unter welchen Umständen kann ich mich von schwerbehinderten Beschäftigten trennen und was ist dabei besonders zu beachten?
Vom Einstellungsverfahren bis hin zur Kündigung gelten für Beschäftigte mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung besondere Schutzrechte, sodass sich im Zusammenhang mit der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen viele rechtliche Fragen stellen, die in diesem Seminar behandelt werden.
Welche Folgen haben Fehler des Arbeitgebers im Verfahren?
Prüfpflicht des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahren (§ 164 SGB IX)
Pflicht zur Einladung zum Vorstellungsgespräch im öffentlichen Dienst (§ 165 SGB IX)
Schutzpflichten des Arbeitgebers während der Beschäftigung
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Benachteiligungsverbot
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Mehrarbeit für schwerbehinderte Menschen
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Der Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung
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Gesteigerte Fürsorgepflichten
Begegnung von Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis
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Prävention (§ 167 I SGB IX)
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 II SGB IX)
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Die Rechte der Schwerbehindertenvertretung und der Personalvertretung
Zusatzurlaub
Kündigungsschutz
Besonderheiten bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch EU-Rente
Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden