Recht

Rechtssicheres Recruiting an Hochschulen und in Forschungseinrichtungen – Recht von A - Z

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Hochschul- und Forschungseinrichtungen unterliegen vielen gesetzlichen Besonderheiten, auf die bereits beim Recruiting ein erhöhtes Augenmerk gerichtet werden sollte:

  • Wo genau liegen die Unterschiede zwischen Stellenausschreibung, Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil?

  • Welche verfassungsrechtlichen Vorgaben und notwendigen Inhalte gelten für ein Anforderungsprofil?

  • Welche Zweckbindung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit gelten für das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren?

Diese und weitere Fragen werden wir - mit besonderem Bezug zu Hochschul- und Forschungseinrichtungen - genauer unter die Lupe nehmen.

Vom Anforderungsprofil bis zur Zusage: Was bei der Einstellung neuer Beschäftigter zu beachten ist

  • Unterscheidung zwischen Stellenausschreibung, Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil

  • Rechtmäßige und zweckmäßige Gestaltung und Formulierung von Stellenausschreibungen

  • Verfassungsrechtliche Vorgaben und notwendige Inhalte für das Anforderungsprofil

  • Rechtsfolgen bei fehlerhaften Stellenausschreibungen und/oder Anforderungsprofilen

Das Vorstellungsgespräch

  • Das Fragerecht des Arbeitgebers

  • Aufklärungs- und Offenbarungspflichten

  • Internetrecherche, Screenings und Background-Checks

  • Ärztliche Untersuchungen und Eignungstests

Personalauswahl und AGG

  • Indizien für eine verbotene Diskriminierung nach dem AGG

  • Besonderheiten bei der Bewerbung und Einstellung schwerbehinderter Menschen

Datenschutz im Einstellungsverfahren

  • Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung in und nach der Bewerbungsphase

  • Zweckbindung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit für das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren

  • Auskunftsrechte

  • Löschpflichten

Die Gestaltung des Arbeitsvertrages

  • Befristung (TzBfG, WissZeitVG)

  • Eingruppierung

  • Stufenzuordnung

Beteiligung der Interessenvertretung (PR, BR, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte)

Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden

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