Personalauswahl und Stellenbesetzung in der öffentlichen Verwaltung
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Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst unterscheiden sich wesentlich von denen in der Wirtschaft. Der Dienstherr bzw. öffentliche Arbeitgeber hat allein nach den Kriterien der Leistung, Eignung und Befähigung zu entscheiden und dies muss transparent und nachvollziehbar sein.
Das Seminar gibt einen Überblick über die Rechtsfragen der Personalauswahl und -einstellung sowohl im Beamten- als auch im Tarifbereich.
Behandelt wird das Stellenbesetzungsverfahren von der Stellenausschreibung, über die Ausschärfung der dienstlichen Beurteilung bis hin zur Dokumentation der Auswahlentscheidung. Dabei werden typische Fragestellungen geklärt, z. B. wie beeinflussen konstitutive und allgemein beschreibende Anforderungen das Auswahlverfahren und gibt es Fälle, in denen sofort ein Auswahlgespräch geführt werden darf.
Art. 33 Abs. 2 GG
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Organisationsgrundentscheidung des Dienstherrn – förderliche oder nicht förderliche Stellenbesetzung
Anforderungsprofil und Ausschreibung
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Abgrenzung von allgemeinen beschreibenden und konstitutiven Anforderungsprofilen
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Dienstpostenbezogene Kriterien im Anforderungsprofil
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Kritische Formulierungen nach dem AGG
Der Abbruch des Auswahlverfahrens
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Beispiele für sachgerechte Gründe für den Abbruch
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Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Abbruch
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Kein Schadensersatz bei rechtmäßigem Abbruch
Dienstliche Beurteilung als wesentliche Entscheidungsgrundlage
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Vergleichbarkeit von dienstlichen Beurteilungen
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Aktualität von Regel- und Anlassbeurteilungen
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Ausschärfung der dienstlichen Beurteilung
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Berücksichtigung von Vorbeurteilungen
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Fiktive Laufbahnnachzeichnung z. B. bei freigestellten Betriebs-/Personalräten
Auswahlgespräche und Assessment Center
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Verzicht auf Einladung schwerbehinderter Menschen
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Auswahlgespräch auch als Videokonferenz?
Verfahrensfragen
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Beteiligungserfordernisse
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Anforderungen an die Dokumentation der Auswahlentscheidung
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Negativmitteilung an unterlegene Bewerber*innen
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Wartepflichten
Rechtsschutzmöglichkeiten von unterlegenen Bewerber*innen
Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden