Recht

Personalauswahl und Stellenbesetzung in der öffentlichen Verwaltung

*** Live Online-Training ***

Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst unterscheiden sich wesentlich von denen in der Wirtschaft. Der Dienstherr bzw. öffentliche Arbeitgeber hat allein nach den Kriterien der Leistung, Eignung und Befähigung zu entscheiden und dies muss transparent und nachvollziehbar sein.

Das Seminar gibt einen Überblick über die Rechtsfragen der Personalauswahl und -einstellung sowohl im Beamten- als auch im Tarifbereich.

Behandelt wird das Stellenbesetzungsverfahren von der Stellenausschreibung, über die Ausschärfung der dienstlichen Beurteilung bis hin zur Dokumentation der Auswahlentscheidung. Dabei werden typische Fragestellungen geklärt, z. B. wie beeinflussen konstitutive und allgemein beschreibende Anforderungen das Auswahlverfahren und gibt es Fälle, in denen sofort ein Auswahlgespräch geführt werden darf.

Art. 33 Abs. 2 GG

  • Organisationsgrundentscheidung des Dienstherrn – förderliche oder nicht förderliche Stellenbesetzung

Anforderungsprofil und Ausschreibung

  • Abgrenzung von allgemeinen beschreibenden und konstitutiven Anforderungsprofilen

  • Dienstpostenbezogene Kriterien im Anforderungsprofil

  • Kritische Formulierungen nach dem AGG

Der Abbruch des Auswahlverfahrens

  • Beispiele für sachgerechte Gründe für den Abbruch

  • Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Abbruch

  • Kein Schadensersatz bei rechtmäßigem Abbruch

Dienstliche Beurteilung als wesentliche Entscheidungsgrundlage

  • Vergleichbarkeit von dienstlichen Beurteilungen

  • Aktualität von Regel- und Anlassbeurteilungen

  • Ausschärfung der dienstlichen Beurteilung

  • Berücksichtigung von Vorbeurteilungen

  • Fiktive Laufbahnnachzeichnung z. B. bei freigestellten Betriebs-/Personalräten

Auswahlgespräche und Assessment Center

  • Verzicht auf Einladung schwerbehinderter Menschen

  • Auswahlgespräch auch als Videokonferenz?

Verfahrensfragen

  • Beteiligungserfordernisse

  • Anforderungen an die Dokumentation der Auswahlentscheidung

  • Negativmitteilung an unterlegene Bewerber*innen

  • Wartepflichten

Rechtsschutzmöglichkeiten von unterlegenen Bewerber*innen

Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden

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