Recht

Beamtenrecht an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

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Das Beamtenrecht an Hochschulen und Forschungseinrichtungen weist einige Besonderheiten im Vergleich zu anderen Verwaltungen auf. Hier ist zum Beispiel die Akademische Freiheit oder die Berufung auf Zeit bei Tenure-Track zu nennen. Diese Besonderheiten sind darauf ausgerichtet, die Unabhängigkeit der Forschung und Lehre zu gewährleisten und eine Atmosphäre zu schaffen, die die intellektuelle Freiheit fördert.

Unser Seminar bietet Ihnen wertvolle Einblicke in die besonderen rechtlichen Aspekte, die Ihre tägliche Arbeit prägen. Von der Personalgewinnung bis zur Ruhestandsversetzung – erfahren Sie, wie Sie rechtssicher agieren und dabei die Besonderheiten des Beamtenrechts berücksichtigen können

Anmerkung:

Das Beamtenrecht im Professorenbereich ist nicht Gegenstand des Seminars.

Auswahlverfahren nach Art. 33 II GG

  • Anforderungsprofil – konstitutiv oder allgemein beschreibend

  • Ausschluss aus dem Auswahlverfahren mangels Eignung

  • Der Abbruch des Auswahlverfahrens

  • Dokumentation der Auswahlentscheidung

Die Probezeit

 

Das Beamtenverhältnis

  • Das Beamtenverhältnis auf Zeit in besonderen Fällen nach Gesetz, z. B. Akademische Räte, Oberräte, Juniorprofessoren

  • Keine Anwendung von Laufbahnrecht, einstweiligem Ruhestand, Probezeit

  • Gesetzlich bestimmte Dauer und automatisches Ende

  • Verlängerungsmöglichkeiten

  • Persönliche Voraussetzungen der Berufung

  • Staatsangehörigkeit – Ausnahmen möglich

  • Beförderungen unter Berücksichtigung von Art. 33 Abs. 2 GG

  • Unvereinbarkeit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit der Verbeamtung auf Lebenszeit

  • Konkurrentenstreitverfahren – Begründungspflicht bei Hausberufungen

Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis

  • Nebentätigkeiten

  • Annahme von Belohnungen und Geschenken

  • Urlaub in der vorlesungsfreien Zeit

Die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand bei Dienstunfähigkeit

  • Anforderungen an die amtsärztliche Untersuchung

  • Pflichten von Beamtinnen und Beamten bei der amtsärztlichen Untersuchung

  • Anderweitige Verwendung

Dienstpflichtverletzungen

Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden

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