Disziplinarmaßnahmen bei Beamtinnen und Beamten
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Die Disziplinarmaßnahmen gegen Beamtinnen und Beamte bewegen sich auf einem stabil niedrigen Niveau. Aber gerade weil Disziplinarverfahren häufig nicht zum Alltagsgeschäft gehören, fühlen sich die Sachbearbeiter*innen unsicher.
In unserem Seminar geben wir Ihnen einen Überblick über die beamtenrechtlichen Dienstpflichten, die verschiedenen Disziplinarmaßnahmen sowie die Grundlagen des behördlichen Disziplinarverfahrens vom ersten Verdachtsmoment über die Möglichkeiten der behördlichen Ermittlungen bis hin zur Abschlussverfügung.
Das Seminar richtet sich an Interessierte ohne Vorkenntnisse, die sich einen ersten Überblick verschaffen wollen, und an solche, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten.
Es orientiert sich am Disziplinarrecht des Bundes und berücksichtigt die Änderungen durch die Disziplinarreform zum 01.04.2024.
Allgemeine Grundsätze des Disziplinarverfahrens
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Legalitätsprinzip
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Einschränkungen des Disziplinarverfahrens bei Straf-/Bußgeldverfahren
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Aussetzungsmöglichkeiten
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Maßnahmeverbot infolge von Zeitablauf
Das behördliche Disziplinarverfahren
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Anforderungen an die Einleitungsverfügung
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Das Ermittlungsverfahren
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Rechte des Beamten im Disziplinarverfahren, z. B. Teilnahme an Zeugenvernehmungen
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Beweismittel und Beweisverwertungsverbote
Überblick über begleitende Maßnahmen
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Verbot der Führung der Amtsgeschäfte
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Dienstenthebung und Einbehaltung der Bezüge
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Umsetzung, Hausverbot
Die Disziplinarmaßnahmen
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Die einzelnen Disziplinarmaßnahmen: Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge etc.
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Zweistufentheorie zur Feststellung der richtigen Disziplinarmaßnahme
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Gebot der Gleichbehandlung vergleichbarer Fälle
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Milderungsgründe, z. B. überlanges Disziplinarverfahren
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Konsequenzen der unterschiedlichen Disziplinarmaßnahmen für Personalentscheidungen, z. B. für Beförderungen
Typische Dienstpflichtverletzungen
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Vernachlässigung dienstlicher Aufgaben
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Störung des Betriebsfriedens
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Pflichtverletzungen im Vorgesetzten-/Untergebenenverhältnis
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Verletzung der Wahrheitspflicht
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Schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst
Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden