Recht

Arbeitszeitrecht - Möglichkeiten und Grenzen

*** Live Online-Training *** Hinweis: Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften wird unser Seminarprogramm entsprechend angepasst.

Die arbeitszeitrechtlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) werden durch die Personalverwaltungen des öffentlichen Dienstes häufig als sehr restriktiv und wenig flexibel angesehen.

Tatsächlich eröffnen bereits heute die im ArbZG berücksichtigten Öffnungsklauseln den Anwendern des TVöD-Bund / VKA und TV-L sowie den weiteren Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes eine weitergehende Flexibilität, die durch entsprechende Dienst- oder Betriebsvereinbarungen auf Basis der tariflichen Regelungen ermöglicht wird.

Das Seminar zeigt auf, welche wesentlichen gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen sind und wie diese in den Dienststellen durch kollektivrechtliche Vereinbarungen mit den Personalvertretungen flexibilisiert werden können.

Ziel des Seminars ist es, dass Beteiligte (Personalverwaltungen, Personal- und Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen sowie Gleichstellungsbeauftragte) die Möglichkeiten zur Flexibilisierung kennen und geeignete Instrumente zur Arbeitszeitgestaltung in ihren Verwaltungen einführen können.

Arbeitszeitregelungen unter dem Aspekt des Arbeitszeitschutzes (Arbeitszeitgesetz und besondere Schutzrechte)

  • Regelungen des Arbeitszeitgesetzes

  • Abweichungsmöglichkeiten (Öffnungsklauseln)

  • Auftragspflichten

  • Besondere Schutzrechte

Arbeitszeitformen gemäß Tarifvertrag (TVöD / TV-L)

  • Arbeitszeitflexibilisierung im öffentlichen Dienst

  • Arbeitszeitkonten

  • Gleitende Arbeitszeit

  • Vertrauensarbeitszeit

  • Kapazitätsorientierte Arbeitsauslastung

  • Wichtige Funktion der Personalvertretung

Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

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