Recht

Anforderungsprofile erstellen: Diese Punkte sind im öffentlichen Dienst zu berücksichtigten

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Um ein transparentes und chancengleiches Verfahren zu gewährleisten, muss der öffentliche Arbeitgeber zwingend ein Anforderungsprofil für die zu besetzende Stelle erstellen.

Aber wie transparent ist ein Anforderungsprofil, in dem die berühmt-berüchtigte „Teamfähigkeit“ gefordert oder das Merkmal der „Ambiguitätstoleranz“ genannt wird?

Welche Probleme können sich ergeben, wenn der Arbeitgeber Mitarbeitende für ein „junges, hochmotiviertes und zukunftsorientiertes Team“ sucht?

Oder kann der Arbeitgeber auf die Einladung schwerbehinderter Menschen zum Vorstellungsgespräch verzichten, wenn sie die im Anforderungsprofil geforderte Qualifikation nicht besitzen?

In unserem Seminar beleuchten wir das Thema des Anforderungsprofils aus Sicht der Bestenauslese und des AGG, damit Sie die größte Herausforderung rechtssicher meistern, kompetentes und hoch motiviertes Personal zu gewinnen.

Der Begriff des Anforderungsprofils

  • Ziele, Funktion und Anwendungsbereiche von Anforderungsprofilen

  • Erstellung des Anforderungsprofils anhand des konkreten Dienstpostens?

  • Verknüpfung von Anforderungsprofilen aus Stellenbeschreibungen

Bedeutung des Anforderungsprofils für das Auswahlverfahren

  • Verbindlichkeit des Anforderungsprofils

  • Keine Bewerberin und kein Bewerber erfüllt das Anforderungsprofil – was nun?

Inhalte des Anforderungsprofils

  • Konstitutive und allgemein beschreibende Merkmale

  • Notwendigkeit der klaren Gliederung von Anforderungsprofilen

  • Bedeutung von Formulierungen wie z. B. „erwünscht“ oder „bevorzugt berücksichtigt“

  • AGG-konforme Formulierungen

 

Unzulässige Anforderungsprofile

  • Zuschneiden eines Anforderungsprofils auf bestimmte Bewerber*innen

  • Folgen eines unzulässigen Anforderungsprofils

 

Zeitpunkt der Erstellung des Anforderungsprofils

Beteiligungsrechte der Personalvertretungen bei der Erstellung von Anforderungsprofilen

Praktische Übungen:

Erstellung und Überprüfung von gerichtsfesten Anforderungsprofilen

Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden

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