Recht

Beschäftigung von Studierenden an Universitäten, Hochschulen und in Forschungseinrichtungen

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Das Bundesarbeitsgericht hat am 30.06.2021 (7 AZR 245/20) entschieden, dass die Befristung von Arbeitsverträgen mit Studierenden nach § 6 WissZeitVG nur dann zulässig ist, wenn sie wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten erbringen.

Aber was bedeutet das genau?

  • Wann fallen studentische Beschäftigte in den Geltungsbereich von TV-L und TVöD?

  • Reicht es aus, die organisatorische Eingliederung zu verändern, um weiterhin eine Befristung nach WissZeitVG zu rechtfertigen?

  • Welche anderen Befristungsmöglichkeiten gibt es nach dem TzBfG?

  • Müssen studentische Beschäftigte eingruppiert werden?

  • Wie gestaltet man Stellenbeschreibungen von Studierenden?

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