Im Eingruppierungsrecht nichts Neues?
Aktuelle Rechtsprechung zur Eingruppierung *** Live Online-Kurzformat ***
„Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit.“
Friedrich Schiller
Damit Sie im Eingruppierungsrecht mit der Zeit gehen, vermitteln wir Ihnen interessante und aktuelle Rechtsprechung zur Thematik.
Welche Entwicklungen gibt es beim Arbeitsvorgang und welche neuen Beispiele gibt es für das Tätigkeitsmerkmal der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung?
Tarifautomatik
Abgrenzung von § 12 TVöD/ TV-L zu §§ 22, 23 BAT i. V. m. § 29a Abs. 1 Satz 1 TVÜ – Ausübung einer anderen Tätigkeit
Sonstige Beschäftigte
Rückschlüsse aus der auszuübenden Tätigkeit
Der Arbeitsvorgang
Pauschalierung statt Atomisierung
Eingehende Einarbeitung und fachliche Anlernung
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Zeitraum von mindestens 6 Wochen
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Einarbeitung / Ausbildung
Selbständige Leistungen
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Außendienstmitarbeiter*in Vollzugsdienst
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Außendienstmitarbeiter*in im kommunalen Ordnungs- und Sicherheitsdienst
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Standesbeamtin / Standesbeamter
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Abgeschlossene Hochschulbildung
Bedeutung des DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen)
Abgrenzung: "gründliche und vielseitige" zu "gründliche, umfassende" Fachkenntnisse
Beispiel Lebensmittelkontrolleur*in
Besondere Schwierigkeit und Bedeutung
Eingruppierung einer Sachgebietsleitung
Darlegungs- und Beweislast in Eingruppierungsklagen