Eingruppierung

Im Eingruppierungsrecht nichts Neues?

Aktuelle Rechtsprechung zur Eingruppierung *** Live Online-Kurzformat ***

„Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit.“

Friedrich Schiller

Damit Sie im Eingruppierungsrecht mit der Zeit gehen, vermitteln wir Ihnen interessante und aktuelle Rechtsprechung zur Thematik.

Welche Entwicklungen gibt es beim Arbeitsvorgang und welche neuen Beispiele gibt es für das Tätigkeitsmerkmal der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung?

Tarifautomatik

Abgrenzung von § 12 TVöD/ TV-L zu §§ 22, 23 BAT i. V. m. § 29a Abs. 1 Satz 1 TVÜ – Ausübung einer anderen Tätigkeit

Sonstige Beschäftigte

Rückschlüsse aus der auszuübenden Tätigkeit

Der Arbeitsvorgang

Pauschalierung statt Atomisierung

Eingehende Einarbeitung und fachliche Anlernung

  • Zeitraum von mindestens 6 Wochen

  • Einarbeitung / Ausbildung

Selbständige Leistungen

  • Außendienstmitarbeiter*in Vollzugsdienst

  • Außendienstmitarbeiter*in im kommunalen Ordnungs- und Sicherheitsdienst

  • Standesbeamtin / Standesbeamter

  • Abgeschlossene Hochschulbildung

Bedeutung des DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen)

Abgrenzung: "gründliche und vielseitige" zu "gründliche, umfassende" Fachkenntnisse

Beispiel Lebensmittelkontrolleur*in

Besondere Schwierigkeit und Bedeutung

Eingruppierung einer Sachgebietsleitung

Darlegungs- und Beweislast in Eingruppierungsklagen

Seminare Hintergrundbild